Teil der Reihe: Beck'sche Reihe (Band 1347)

Der Geschädigte liegt dem Vorgang bei

Die besten juristischen Stilblüten
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Inhaltsangabe

´"Die Gerichtssprache ist deutsch", heißt es lapidar im Gerichtsverfassungsgesetz. Zu stilistischen Anforderungen schweigt das Gesetz - zu Unrecht, wie die vorliegende Sammlung juristischer Stilblüten beweist. Wilfried Ahrens hat hier das Beste aus seinen Funden von Sprachkuriositäten in juristischen Schriftsätzen, Polizeiberichten, Urteilen und Eingaben der Bürger zusammengestellt. "Der Geschädigte stellte Strafantrag und liegt dem Vorgang bei" ist schon fast ein Klassiker. Es ist von den Aldi-Tüten (Attitüden) eines Zeugen die Rede, der noch dazu bei den sieben Zwergen (Siemens-Werken) arbeitet - eine Sternstunde juristischer Protokollkunst. "Der Angeklagte ist Beamter, verheiratet mit einem Kind" - Kommafehler oder bedenkliche Familienverhältnisse? Das Buch ist ein Kompendium der sprachlichen Minderleistung: belehrend, kein bißchen boshaft, und obendrein ein getreues Spiegelbild der Justiz und ihrer "Vollzugsorkane".

Produktdetails
  • Erscheinungsdatum: 02.12.2010
  • Autor/Autorin: Wilfried Ahrens
  • Reihe: Beck'sche Reihe, Teil 1347
  • Einband: Taschenbuch
  • Auflage: 7
  • Verlag: C.H.Beck
  • Sprache: Deutsch
  • Seitenanzahl: 103
  • ISBN: 9783406603730
Herstellerinformationen
Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 9
80801 München
DE

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"Straßenbahnen werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt." Wem die rechtliche Bedeutung dieser Anordnung nicht sofort einleuchtet, der hat vielleicht um so mehr Spaß an Wilfried Ahrens’ zweitem Streifzug durch die Stolperer und Ausrutscher gerichtlichen Schriftverkehrs. Ganz gleich, ob die Bittstehler Betrug und Diebstahl verwechselt, zapsarap gemacht haben oder sich an den Zivivilsenat wenden - nicht Straftat, Strafe, Rechtslage stehen hier im Mittelpunkt, sondern die erstaunlichsten und erheiterndsten Fehlschlüsse aus den Federn von Polizei, Anwaltschaft, des Gerichts und des streitbaren Bürgers selbst.

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